Rechtslehre

fs wirtschaft aktuell

Lehrkräfte der Wirtschaftsfächer incl. Rechtslehre

Im Fach Rechtslehre werden in der 11. Klasse der Fachrichtung Wirtschaft-Verwaltung zunächst Themen aus dem Privatrecht aufgegriffen. Nachdem die Leitprinzipien unserer Rechtsordnung (Privatautonomie, Rechtsgleichheit, Treu und Glauben etc.) erarbeitet wurden, liegt der Fokus auf dem Kaufvertrag. Hier werden die Wirksamkeitsvoraussetzungen mithilfe des Bürgerlichen Gesetzbuches überprüft sowie Störungen beim Abschluss als auch bei der Erfüllung erkannt. Dabei wägen die Schüler die rechtlichen Konsequenzen beider Vertragsparteien ab.
Der zweite Lernbereich bezieht sich auf den kaufmännischen Geschäftsverkehr. Es werden die Kaufmannsarten unterschieden, die besonderen Rechte und Pflichten von Kaufleuten untersucht sowie die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen gegenübergestellt.
Im dritten Teil „Arbeitsrecht“ werden zunächst die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers, mögliche Störungen beim Abschluss des Arbeitsvertrages, wie z. B. Nichtigkeit und Anfechtbarkeit behandelt. Danach werden die verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Einen Abschluss bildet das Thema durch das sehr interessante Thema „Zeugnissprache“.
Als Leistungsnachweise sind eine Kurzarbeit und eine mündliche Note pro Halbjahr zu erbringen.

Im Fachbereich Sozialwesen wird das Fach Rechtslehre in der 12. Klasse der Fachoberschule unterrichtet.
Den Schülerinnen und Schülern sollen auch hier grundsätzliche rechtliche Zusammenhänge vermittelt werden, und mit Hilfe der jeweiligen Gesetzestexte sollen Rechtsfälle selbstständig bearbeitet und eigene Lösungen vertreten werden. Neben den Grundlagen des Bürgerlichen Rechts werden Grundzüge des Arbeits- und Strafrechts sowie des Kinder- und Jugendhilferechts bzw. Betreuungsrechts vermittelt.
Als Leistungsnachweis wird in Rechtslehre auch in der AR Sozialwesen pro Halbjahr eine Kurzarbeit geschrieben, welche neben den mündlichen Noten in die Zeugnisnote einfließt.