Wie den Medien zu entnehmen war, ist in Bayern die Isolationspflicht für positiv auf Covid-19 getestete, aber symptomfreie Personen in weiten Teilen der Öffentlichkeit aufgehoben.

Für die Schulen gilt: Wer Symptome hat, bleibt zuhause! Schülerinnen, die von medizinisch geschultem Personal mittels Nukleinsäuretest oder Antigentest auf Covid-19 positiv getest wurden, aber symptomfrei sind, sind nicht verpflichtet, die Schule zu besuchen. Falls sie sich dennoch für einen Schulbesuch entscheiden, haben sie die Schule von dem Sachverhalt in Kenntnis zu setzen. Zugleich besteht dann die Verpflichtung, zumindest eine medizinische Maske zu tragen!

Das amtliche, etwas detailliertere Schreiben des Ministeriums finden Sie im Schüler-/Elternbereich unter "Schulbetrieb allgemein" zum Download.