Liebe Schülerinnen und Schüler, in Anbetracht der steigenden Infektionszahlen kann es für jeden von euch plötzlich ganz schnell gehen:

Eine Person aus eurem Umfeld wird positiv auf Covid-19 getestet und das Gesundheitsamt ordnet deshalb an, dass ihr euch ein bis zwei Wochen in Quarantäne zu begeben habt, bis geklärt ist, dass ihr – hoffentlich – „negativ“ seid und ihr wieder in die Öffentlichkeit, also auch in die Schule gehen dürft.

Was ist in schulischer Hinsicht zu tun, und wie kann sichergestellt werden, dass ihr schulisch nicht all zu viel versäumt?

  • Informiert uns bitte unverzüglich über die angeordnete Quarantäne, entweder telefonisch oder über unser Online-Krankmeldungsformular. Bei Letzterem bitte das Feld für „freien Text“ für die erforderliche Information nutzen!
  • Sendet uns bitte eine Kopie der gesundheitsamtlichen Quarantäneanordnung per Fax, Mail oder Post, sobald euch diese Anordnung schriftlich vorliegt.
  • Falls die Quarantänezeit auch Praktikumstage umfasst (FOS 11), informiert bitte auch die Praktikumsstelle zeitnah.
  • Ein Distanzunterricht im engeren Sinne (also z.B. über „MS Teams“) kann in der Regel nicht stattfinden. Eure Lehrkräfte sind aber angehalten, Unterrichtsmaterialien, Arbeitsblätter, Übungsmaterial etc. in die Schulcloud einzustellen, so dass euch diese Dinge ebenfalls zur Verfügung stehen.
  • Macht bitte die Hausaufgaben/Übungen gewissenhaft, soweit euch dies möglich ist.
  • Sendet diese durchaus auch euren Lehrkräften per E-Mail zu. Sie werden das ggf. korrigieren und euch Rückmeldung geben. Alle unsere Lehrkräfte haben eine dienstliche E-Mail-Adresse nach dem Muster Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Nehmt, wenn möglich, zusätzlich Kontakt zu einem Klassenkameraden auf und lässt euch telefonisch oder auch per WhatsApp oder ähnliche Kanäle informieren, was in der Schule an wichtigen Angelegenheiten stattgefunden hat.
  • Falls ihr in der Quarantänezeit Leistungsnachweise versäumt, erhaltet ihr selbstverständlich einen Nachtermin. Dieser wird in der Regel nach eurem Wiedererscheinen mit der Lehrkraft vereinbart.

Die Schulleitung